zusätzliche Rückspiegel am Zugfahrzeug?

Ob man am Zugfahrzeug zusätzliche Rückspiegel anbringen muss oder nicht regelt mal wieder die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im § 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht:

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Das heißt im Klartext. Man muss im Rückspiegel die jeweils hintere Kanten eures Wohnwagens sehen. Sollte das mit euren normalen Spiegeln möglich sein, dann ist alles gut wenn nicht, dann kommt ihr um Zusatz-Spiegel nicht drum rum.

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