100km/h Zulassung

100 km/h-Schild

Es taucht immer wieder die Diskussion nach der 100km/h Zulassung auf. Deshalb hier nochmal die korrekten Voraussetzungen hierfür.
Grundsätzlich gilt diese Zulassung nur auf deutschen Straßen, findet also keine Anwendung im Ausland. Im Ausland gelten immer die landestypischen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Die technischen Voraussetzungen sind:

  • Das Auto ist mit ABS ausgestattet
  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre (siehe DOT-Nummer)

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
  Wohnwagen andere Anhänger
0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:

  • der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
  • der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
  • das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)

ausgerüstet ist.

Das 100 km/h-Schild muss übrigens nicht vom Wohnwagen entfernt werden, wenn ein anderes leichteres Zugfahrzeug verwendet wird.

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