Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile

Ab spätestens 19. Juni 2025 müssen alle Wohnwagen und Wohnmobile die mit einer Gasanlage ausgestattet sind eine Gasprüfung (G 607-Prüfung) vorweisen.

Diese Gasprüfung ist unabhängig von der jeweiligen Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeuges.

Sie ist spätestens alle 24 Monate  durchzuführen.

Bei Nichtbeachten der Prüfpflicht ist ein Bußgeld von 25 – 60 € vorgesehen. Je nach Fristüberschreitung dieser Prüfpflicht.

        • 15 €  mehr als 2 bis zu 4 Monaten
        • 25 € mehr als 4 bis zu 8 Monaten
        • 60 € mehr als 8 Monaten

Link: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen

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