Petroleum aus EU Land versteuern?

Es herrscht leider vielerorts der Irrglaube, dass man bis zu 20 Liter Petroleum für seinen Campingofen im nahen EU Ausland (z.B. Frankreich, Niederlande usw.) einführen darf.
Dem ist leider nicht so. Die 20 Liter Freigrenze gilt ausschließlich für Kraftstoffe, wie z.B. Benzin oder Diesel für den Eigenbedarf welches im eigenen Ersatzkanister eingeführt werden darf.

Petroleum zählt aber nicht als Kraftstoff sondern als flüssiger Heizstoff. Und flüssige Heizstoffe müssen zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes versteuert werden.  Somit wird sich der Ausflug ins nahe Ausland zum billigen Einkauf on Petroleum legal nicht mehr lohnen!

Anders sieht es bei flüssigen Heizstoffen aus wie z.B. Propangas in Flaschen welches für den Camping Eigenbedarf aus dem EU Ausland mitgebracht wird. Vorrausetzung auch hier: Die Gasflaschen müssen selbst befördert werden.

Hierzu auch der Link zur Zollbehörde um alles genauer Nachlesen zu können: Zoll.de: Energieerzeugnisse (Kraft- und Heizstoffe)

 

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