Ab spätestens 19. Juni 2025 müssen alle Wohnwagen und Wohnmobile die mit einer Gasanlage ausgestattet sind eine Gasprüfung (G 607-Prüfung) vorweisen.
Diese Gasprüfung ist unabhängig von der jeweiligen Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeuges.
Sie ist spätestens alle 24 Monate durchzuführen.
Bei Nichtbeachten der Prüfpflicht ist ein Bußgeld von 25 – 60 € vorgesehen. Je nach Fristüberschreitung dieser Prüfpflicht.
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- 15 € mehr als 2 bis zu 4 Monaten
- 25 € mehr als 4 bis zu 8 Monaten
- 60 € mehr als 8 Monaten
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Link: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
