Darf ich mit meinem Wohnwagen auf einem offiziell ausgewiesenem Wohnmobilstellplatz, welcher durch das Zeichen 365-67 „Wohnmobilplatz“ ausgewiesen ist mit meinem Wohnwagen benutzen?
Dies ist ganz klar in der Straßenverkehrsordnung geregelt:
NEIN! Diese Plätze dürfen ausschließlich nur von Wohnmobilen benutzt werden. Gründe hierfür sind natürlich, dass in der Regel im Gegensatz zum Wohnwagen ein Wohnmobile völlig autark sind. Sie besitzten untzer anderem normalerweise einen Grauwassertank der bei einem Wohnwagen eher selten anzutreffen ist.
Man mag darüber streiten und diskutieren ob das gerechtfertigt ist oder nicht. Aber die StVO gibt hier keinerlei Freiraum. Also besser einen Platz aufsuchen der mit dem Zusatzzeichen 1010-13 gekennzeichnet ist!

Was an dieser Stelle sehr gut hinpasst ist, dass man mit seinem Wohnwagen auch nicht auf die LKW Stellplätze an den Autobahnraststätten stellen darf. Diese sind ausschließlich den LKW vorbehalten, die ihre vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen.
