In Italien ist bei überstehender Ladung am Fahrzeugheck eine spezielle rot-weiße Warntafel aus Metall vorgeschrieben. Diese muss fünf diagonale rote und vier weiße Streifen aufweisen, mindestens 50 × 50 cm groß sein und über eine reflektierende Beschichtung der Klasse II verfügen.
Die Tafel ist senkrecht zu montieren, wobei die Streifen nach unten zur Straßenmitte zeigen.
Diese Regelung betrifft insbesondere Fahrradträger, die am Heck des Fahrzeugs angebracht sind – etwa an der Heckklappe oder am Kofferraum. Für solche Träger bleibt die Warntafelpflicht bestehen, insbesondere wenn:
keine eigene Leuchtentraverse vorhanden ist,
das Kennzeichen verdeckt wird,
die Ladung über das Fahrzeugheck hinausragt.
Neuregelung für Kupplungsträger ab 2025:
Mit einem Dekret des italienischen Verkehrsministeriums vom 21. Januar 2025 wurde die Pflicht zur reflektierenden Warntafel für Fahrradträger, die auf der Anhängerkupplung montiert sind, gelockert. Für diese Träger ist die Warntafel nicht mehr erforderlich, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der Träger verfügt über eine vollständige Leuchtentraverse.
Das originale Kennzeichen ist gut sichtbar am Träger angebracht.
Es wird keine überstehende Ladung transportiert.
Die Regelung gilt für Fahrzeuge der Kategorien M1 (Pkw, SUV, Wohnmobile) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge), unabhängig davon, ob sie in Italien oder im Ausland zugelassen sind.
Achtung: Uneinheitliche Umsetzung
Trotz der Gesetzesänderung setzen viele italienische Polizeibehörden die neue Regelung nicht einheitlich um. Es kommt regelmäßig zu Beanstandungen – selbst bei korrekt montierten Kupplungsträgern mit Kennzeichen und Beleuchtung. Daher empfehlen der ADAC und andere Automobilclubs, die Warntafel weiterhin zu verwenden, um Diskussionen und Bußgelder zu vermeiden.
